Der Gemeinsame Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des irischen Parlaments hat am 14.12.2023 der irischen Regierung empfohlen, ein nationales Referendum über eine Verfassungsänderung zur Verankerung der Rechte der Natur in der irischen Verfassung vorzubereiten. Das ist auch für uns in Deutschland nicht nur interessant, sondern wichtig. Warum?
Wie die Iren ihre Demokratie ausbauen
Im Jahr 2016 hat das irische Parlament eine Bürgerversammlung (Citizens' Assembly) eingerichtet, die sich mit verschiedenen politischen Fragen befasst, darunter auch mit der irischen Verfassung. Die Mitglieder der Bürgerversammlung sind stimmberechtigte Bürger, die nach dem Zufallsprinzip so ausgewählt wurden, dass sie für die irische Gesellschaft weitgehend repräsentativ sind. Zu den behandelten Themen gehören: Abtreibung, zeitliche Befristung von Parlamenten, Referenden, Alterung der Bevölkerung und Klimawandel. Die Regierung ist dazu verpflichtet, auf die Berichte der Bürgerversammlung zu antworten.
Anfang April 2023 hat diese Bürgerversammlung ihren Bericht zum Verlust der biologischen Vielfalt veröffentlicht. Er enthält über 150 Empfehlungen, die das Potenzial haben, Irlands Verhältnis zur natürlichen Umwelt grundlegend zu verändern. Der Bericht schlägt auch eine Reihe von Änderungen an der Verfassung vor, um das Recht der Menschen auf eine saubere, gesunde und sichere Umwelt zu gewährleisten. Darüber hinaus empfiehlt die Versammlung, die Natur in der Verfassung zu schützen, damit sie weiterhin die lebensnotwendigen Güter wie Nahrung, sauberes Süßwasser und saubere Luft bereitstellen und eine saubere und gesunde Umwelt für das Wohlbefinden der Menschen jetzt und in Zukunft gewährleisten kann.
Als Reaktion auf den Bericht haben die beiden Kammern des irischen Parlaments einen Gemeinsamen Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz ins Leben berufen. Dieser Ausschuss hat am vergangenen Donnerstag ein nationales Referendum empfohlen, das entscheiden soll, ob die Natur in der irischen Verfassung eigenständige Rechte bekommen sollte. Das würde die Natur, also die Ökosysteme, Luft, Wasser oder das Erdreich, zum Rechtssubjekt erheben, dem Rechte zustehen, das vor Gerichten klagen kann und das Anspruch auf Schadenersatz hat.
Sollten die Iren im nationalen Referendum dem Vorschlag des Ausschusses zustimmen, hätten wir einen EU-Staat, dessen Rechtsverständnis sich bezogen auf die Natur und damit auch auf den Naturschutz grundsätzlich von dem in den anderen Ländern und in der EU unterscheidet.
Was bedeutet es, der Natur Rechte zu geben?
Was bedeuten die Rechte der Natur konkret? Stellen Sie sich vor, dass die Flüsse, Wälder, Naturparks, saubere Luft und die Bestäuber vor dem Grundgesetz dieselben Grundrechte haben wie Sie und ich, weil sie auch Rechtssubjekte sind. Dann haben die Natur und alle ihre Subsysteme das Recht, im Rahmen ihrer natürlichen Prozesse zu gedeihen und sich weiterzuentwickeln. Weil die Natur nicht selbst vor einem Gericht klagen kann, darf jeder Bürger und jede Organisation im Namen der Natur ihr Recht vertreten. In einem Rechtsstreit ist jedoch nicht der Bürger oder die Organisation die Partei, sondern ein Ökosystem, und wenn ihm Wiedergutmachung oder Entschädigung zugesprochen wird, steht sie diesem Ökosystem zu.
Die Natur ist kein bloßes Ding. Das zu sagen ist schön, ändert aber nichts. Erst wenn die Natur vor dem Recht eigenständige Rechte bekommt, wenn sie zum Rechtssubjekt wird, wird sich ihre Ausbeutung und Zerstörung anhalten lassen.
Diese Rechtslage verändert den Schutz der Natur diametral. Heute muss man, wenn ein Unternehmen beispielsweise einen Wald zerstören oder der Staat einen Fluss begradigen will, nach Gesetzen und Vorschriften suchen, gegen die diese Pläne möglicherweise verstoßen. Auf die Grundrechte in der Verfassung kann man sich nur in den seltensten Fällen berufen, weil durch die Abholzung oder Betonierung der Flussufer selten (beispielsweise) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines Menschen betroffen wird. Mit den Veränderungen im Grundgesetz wäre die Situation anders: Der Wald und der Fluss hätten ihr eigenes Recht auf Leben und Unversehrtheit.
Das Grundgesetz hat in unserem Rechtssystem eine besondere Bedeutung, weil keines der durch das Parlament beschlossenen Gesetze und keine der durch die Administration erlassenen Verordnungen dem Grundgesetz widersprechen darf. Diese Regel erzeugte mit der Zeit die breite Pyramide der Rechtsordnung, in deren Grenzen sich unser Staat und die Wirtschaft entwickeln. Wenn die Natur eigene Grundrechte bekäme, würden sich allmählich das Recht und dadurch auch der Staat und die Wirtschaft derart verändern, dass die Menschen und die Natur gleichberechtigt zusammenleben. Das würde zwar nicht automatisch, nicht ohne Streit und Reibung geschehen, aber trotzdem unaufhaltsam.
Rechte der Natur in Ecuador
Für das, was die Iren jetzt planen, gibt es einen Präzedenzfall. Im Jahr 2008 wurden die Rechte der Natur in das ecuadorianische Grundgesetz aufgenommen. Das Prozedere war ähnlich: Das Volk hatte in einem Referendum entschieden, dass das Grundgesetz überarbeitet werden muss, und eine verfassungsgebende Versammlung gewählt. Diese Versammlung hat die Aufnahme der Rechte der Natur in die Verfassung vorgeschlagen.
Diese Rechte werden in der ecuadorianischen Verfassung in den Artikeln 71 bis 74 definiert und gehören zu dem Abschnitt der Grundrechte. Der Art. 71 sagt u. a.: „Die Natur oder Pacha Mama, in der sich das Leben fortpflanzt und entsteht, hat das Recht auf umfassenden Respekt für ihre Existenz und für die Erhaltung und Regeneration ihrer Lebenszyklen, Strukturen, Funktionen und evolutionären Prozesse.“
Der Art. 72 fügt u. a. hinzu: „Die Natur hat das Recht, wiederhergestellt zu werden. Diese Wiederherstellung erfolgt unabhängig von der Verpflichtung des Staates und der natürlichen oder juristischen Personen, diejenigen Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von den betroffenen natürlichen Systemen abhängen, zu entschädigen.“ Das macht den Unterschied zu unserer Rechtslage deutlich: Es reicht nicht, die betroffenen Menschen zu entschädigen; die Ökosysteme selbst haben das Recht darauf, vollständig wiederhergestellt zu werden.
Um es zu verdeutlichen, wie weit die Verfassung die Rechte der Natur fasst, möchte ich noch einen Absatz aus dem Art. 73 zitieren: „Das Einbringen von Organismen sowie organischem und anorganischem Material, das den genetischen Bestand der Nation endgültig verändern könnte, ist verboten.“ Die Natur wird vom ecuadorianischen Rechtssystem nicht als eine Sache, die wir nach Belieben verändern und manipulieren können, angesehen, sondern als ein eigenständiges lebendiges System, das sich nach eigenen Regeln entwickeln darf, und die Menschen werden als ein Teil dieses Systems des Lebens betrachtet.
Die Väter und Mütter des ecuadorianischen Grundgesetzes haben auch an die Klagebefugnis gedacht. Der Art. 71 sagt: „Alle Personen, Gemeinschaften, Völker und Nationen können die öffentlichen Behörden auffordern, die Rechte der Natur durchzusetzen. […] Der Staat schafft Anreize für natürliche und juristische Personen sowie für Gemeinschaften, die Natur zu schützen und die Achtung gegenüber allen Bestandteilen jedes Ökosystems zu fördern.“
Was bringt es, die Natur als ein Rechtssubjekt zu betrachten?
Weil die neue ecuadorianische Verfassung bereits 15 Jahre in Kraft ist, lohnt es sich, darauf zu schauen, ob sie den Naturschutz verändert hat. Bis neue Grundrechte sich konkret in der Rechtsordnung niederschlagen, vergehen Jahre, deswegen ist die Beurteilung eine Momentaufnahme. Dafür greife ich ein Beispiel heraus.
Im Jahr 2010 begann das Umweltministerium damit, Garnelenzüchter aus den neu eingerichteten Naturschutzgebieten, die zum Schutz von Mangrovenökosystemen eingerichtet wurden, zu verbannen. Eins dieser Unternehmen hat dagegen geklagt und vor dem lokalen Gericht Recht bekommen. Der Richter entschied, dass die Entfernung der Züchtung eine Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte des Klägers auf Eigentum und Arbeit darstellte und dass das Unternehmen in dem Reservat verbleiben könne. Gegen diese Entscheidung wurde Berufung eingelegt, das Urteil wurde jedoch vom Provinzgericht bestätigt. Das Umweltministerium legte daraufhin beim Verfassungsgerichtshof Berufung ein und argumentierte, dass das Urteil des Provinzgerichts die Rechte der Natur nicht berücksichtige, da es die wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen über die der Natur stelle. Das Verfassungsgericht erklärte daraufhin, dass das lokale Gericht die Rechte der Natur nicht berücksichtigt habe, und forderte es auf, seine Entscheidung aufzuheben. In seinem Urteil schreibt das Verfassungsgericht, es vertrete eine „biozentrische Sichtweise, die der Natur den Vorrang gibt, im Gegensatz zur klassischen anthropozentrischen Sichtweise, in der der Mensch das Zentrum und das Maß aller Dinge ist und die Natur als reiner Ressourcenlieferant betrachtet wird“. Ich erinnere mich, dass mir Tränen in die Augen stiegen, als ich das zum ersten Mal las.
Ein Rechtssubjekt hat das Recht zu leben, gesund zu bleiben und sich zu entwickeln. Das alles hätte die Natur auf einmal, wenn ihr Rechte in der Verfassung zugestanden würden.
In den Jahren seit 2008 gab es in Ecuador mehrere Gerichtsverfahren, die mit der Berufung auf das konstitutionelle Recht der Natur geführt wurden. Es ging dabei um Flüsse, die mit großen Mengen an Gestein belastet wurden, um Ökosysteme, die durch Bergwerke zerstört werden sollten, und um Tiere, die in Naturschutzgebieten getötet wurden. Nicht immer wurde zugunsten der Natur entschieden, besonders wenn es um viel Geld ging. Die Umsetzung des neuen Gedankens innerhalb des Rechtssystems ist ein schwieriger Prozess. Nichtdestotrotz ist das der einfachste Weg, beim Naturschutz eine Wende zu bewirken. Auch bei uns!
Rechte der Natur weltweit
Schauen wir noch kurz auf die Rechte der Natur in anderen Ländern. In den USA ist die Aufnahme der Rechte der Natur in die Bundesverfassung vermutlich unwahrscheinlicher als bei uns. Aber das US-Recht hat seine Besonderheiten. Drei dieser Besonderheiten machen es möglich, die Rechte der Natur regional aufzuwerten. Erstens haben die einzelnen Bundesstaaten eigene Verfassungen. Diese dürfen alles das regeln, was in der Bundesverfassung nicht explizit geregelt wurde. Innerhalb einzelner Staaten hat ein Teil der Kommunen ebenfalls das Recht, Beschlüsse zu fassen, die eigenes Recht konstituieren, solange dieses Recht nicht gegen das übergeordnete Recht verstößt. Die dritte Besonderheit sind die Gebiete, die von den Ureinwohnern Nordamerikas verwaltet werden: Sie haben eigene Rechtssysteme mit eigenen Gerichten. Diese Möglichkeiten werden seit Jahren und zunehmend dafür genutzt, die Rechte der Natur als Grundrechte zu definieren.
Die Geschichte dieser neuen Rechtslehre in den USA fing bereits im Jahr 1972 an. Damals klagte eine Naturschutzorganisation gegen den Bau eines riesigen Skigebiets in Ostkalifornien. Die Gerichte wiesen die Klage zurück mit der Begründung, dass keines der Mitglieder dieser Naturschutzorganisation durch den Bau in seinen Rechten verletzt sei. Die Berufung wurde vom Obersten Gerichtshof der USA zwar auch zurückgewiesen, aber einer der Richter gab eine „abweichende Meinung“ ab, in der er postulierte, dass Objekte der Natur (Täler, Wiesen, Flüsse oder Wälder) das Recht erhalten sollten, für ihren eigenen Schutz zu klagen.
Danach versuchten einige Anwälte, diesen Standpunkt in Verfahren zu vertreten, wenn sie sich für bedrohte Arten einsetzten. Seit 2006 fangen außerdem einzelne Kommunen an, Verordnungen zu verabschieden, die einzelnen lokalen Ökosystemen eigene Rechte verleihen, um sie zu schützen. Die bisher größte Kommune (1,5 Mio. Einwohner), das Orange County in Florida, hat im Jahr 2020 als Resultat einer Volksabstimmung (mit 89%iger Zustimmung) ihren Flüssen „das Recht zu existieren, zu fließen, frei von Verunreinigungen zu sein und ein gesundes Ökosystem zu beherbergen“ zugesprochen. In mehreren Gebieten unter der Verwaltung der indigenen Völker wurden ähnliche Gesetze erlassen.
In Indien erkannten mehrere Oberste Gerichte der einzelnen Bundesstaaten Teile der Natur als juristische Personen an. Auch das Oberste Gericht in Bangladesch sprach allen Flüssen eigenständige Rechte zu. Ähnliches passierte in Kolumbien. In 2014 verabschiedete das neuseeländische Parlament einen Akt, mit dem ein ehemaliger Nationalpark rechtlich als eigenständiges Subjekt anerkannt wurde. Ähnliche Vorstöße findet man auch in einigen anderen Ländern.
Ist Natur eine Sache oder unsere Mutter?
Unser Recht betrachtet die Natur als etwas, das man besitzen kann. Sie ist also eine Sache, eine Ressource, der man sich bemächtigen und die man kaufen kann. Unser Recht versucht diese Benutzung und diesen Handel zu regeln. Alle indigenen Völker der Welt betrachten die Natur im Gegensatz dazu als ein Lebewesen und als Mutter allen Lebens. Sie kann nicht besessen, verkauft und gekauft werden. Die Tiere und die Pflanzen sind innerhalb dieses Weltbilds unsere Schwestern und Brüder. Sie haben ihre eigene Würde und verdienen unseren Respekt. Als Menschen haben wir ihnen gegenüber Pflichten. Diese beiden Weltsichten und Rechtsverständnisse sind also vollständig gegensätzlich.
Über Jahrhunderte haben wir diesen Gegensatz nur als eine Sache der Weltanschauung betrachtet, wobei wir unseren Standpunkt als zivilisiert und informiert und den anderen Standpunkt als primitiv und ignorant gesehen haben. Nun merken wir jedoch, zu welcher Naturzerstörung unser Standpunkt geführt hat, und es gibt keine Beweise dafür, dass diese Zerstörung mit unserem heutigen Natur- und Rechtsverständnis aufhören kann. Es wäre also an der Zeit, uns mit dem alternativen Verständnis der Natur zu beschäftigen.
Was für die Völker, die in und mit der Natur leben, selbstverständlich und ein Teil ihres Weltbildes ist, kann für uns ein Teil unseres Rechtsverständnisses werden. Dieses Vorgehen entspricht eher unserer Kultur und ist eine pragmatische Lösung des Umweltproblems.
Änderungen der Weltsicht sind allerdings langwierig. Diese Zeit haben wir nicht. Deswegen ist die Aufnahme der Rechte der Natur in unsere Grundgesetze die einfachste und die effektivste Lösung des Problems. Sie stellt bei all ihrer Grundsätzlichkeit doch eine relativ geringe systemische Veränderung dar, und dazu eine, die politisch durchsetzbar, weil mehrheitsfähig ist. Das bedeutet nicht, dass wir danach aufhören können, um die Erhaltung der Ökosysteme und den Naturschutz zu kämpfen. Das bedeutet nur, dass wir bei diesem Kampf deutlich erfolgreicher werden.
Der Kampf um die Rechte der Natur
Es gibt eine wunderbare Organisation, die sich seit vielen Jahren für die Rechte der Natur einsetzt: Center for Democratic and Environmental Rights (CDER). Es sind Anwälte, die Organisationen und Regierungen beraten, wenn sich diese auf das neue Terrain des Rechts wagen wollen. Sie haben maßgeblich zu vielen der oben genannten Erfolge beigetragen. Wenn Sie diese Organisation unterstützen, tun Sie garantiert etwas Kluges.
CDER wurde auch vom Gemeinsamen Ausschuss des irischen Parlaments angehört. Mari Margil und Thomas Linzey vom CDER waren im Oktober in Dublin und berichteten den irischen Parlamentariern über ihre Erfahrungen in Ecuador, USA und anderen Ländern. Ich möchte aus der Aussage von Mari Margil zitieren: „Angesichts [der Naturzerstörung] erkennen die Zivilgesellschaft, die Regierungen und die Gerichte an, dass wir einen grundlegenden Wandel in der Beziehung der Menschheit zur natürlichen Welt vollziehen müssen. Dass wir nicht länger – wie es das kolumbianische Verfassungsgericht formulierte – als ‚Herrscher’ der Natur auftreten können, sondern dass wir anerkennen müssen, dass wir Teil der Natur sind. Das bedeutet, dass wir die Art und Weise ändern müssen, wie wir uns der Natur gegenüber verhalten und wie die Natur rechtlich behandelt wird.“
Auch in Deutschland gibt es eine Initiative, die sich dafür einsetzt, dass die Rechte der Natur ins Grundgesetz integriert werden. Es ist das Netzwerk Rechte der Natur, in dem einige Rechtswissenschaftler bereits einen konkreten Vorschlag für eine Grundgesetzreform erarbeitet haben. Wenn Sie in Bayern wohnen, können Sie das Volksbegehren „Rechte der Natur“ mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
Greenpeace, WWF, BUND und NABU sollten die biozentrische Sichtweise annehmen und darum kämpfen, sie auch im Grundgesetz zu verankern. Das würde ihnen enorm helfen, ihre Ziele zu erreichen.
Leider scheinen die großen Umweltschutzorganisationen dieses Thema noch nicht entdeckt zu haben. Sie betrachten die Sache immer noch aus dem anthropozentrischen Blickwinkel: Sie kämpfen um das Recht der Menschen auf Natur. Meine große Hoffnung ist, dass sie bald umdenken. Die Rechte der Natur widersprechen nicht den Rechten der Menschen auf Natur – sie ergänzen sie machtvoll. Nur wenn man weiterhin die Natur als eine Quelle der Kapitalvermehrung betrachtet, wird man der Natur keine eigenständigen Rechte zugestehen wollen, weil das die Erweiterung der Produktion (und damit des Konsums) und das Geldmachen erschwert. Diese Position erwarte ich aber nicht von Greenpeace, WWF und Co. Wenn sie es täten, würde das den Initiativen der Zivilgesellschaft, die die Änderungen im deutschen Grundgesetz anstreben, Gewicht verleihen.
Rechte der Natur in Deutschland
(Nachtrag vom August 2024)
Praktisch unbemerkt von der Öffentlichkeit ist vor einem deutschen Gericht die Natur als Rechtssubjekt anerkannt worden. Das Landgericht in Erfurt hat in seinem Urteil zu Ansprüchen eines Autokäufers in Sachen „Dieselskandal“ (das Aktenzeichen: 8 O 1373/21) wie folgt argumentiert (es folgen Auszüge aus der Urteilsbegründung):
„Eigenrechte der Natur treten schutzverstärkend hinzu, die sich aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergeben. Diese Rechte der Natur sind – wie in zahlreichen anderen Rechtsordnungen, etwa in Südamerika – von Amts wegen und unabhängig von entsprechendem Vortrag der Parteien oder einer ausdrücklichen Berufung hierauf zu berücksichtigen.“
„Da in den Dieselfällen Unionsrecht einschlägig ist, ist die Charta – wie ein "Schatten" des Unionsrechts – ebenfalls anwendbar, Art. 51 Abs. 1. Aus den Rechten der Charta, insbesondere aus Art. 2 und Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 37, lassen sich Eigenrechte der Natur begründen, die auch im vorliegenden Fall Berücksichtigung verlangen. Diese Grundrechte sind nämlich ihrem Wesen nach auf die Natur oder einzelne Ökosysteme – ökologische Personen – anwendbar. Es kann dabei offenbleiben, ob vorliegend die Natur als solche oder aber einzelne durch Abgase (besonders) geschädigte Ökosysteme Schutz verlangen. Aus der Charta ergibt sich das umfassende Recht ökologischer Personen, dass ihre Existenz, ihr Erhalt und die Regenerierung ihrer Lebenszyklen, Struktur, Funktionen und Entwicklungsprozesse geachtet und geschützt werden.“
„Schließlich gebietet Art. 53 der Charta, rechtsvergleichende Gesichtspunkte in deren Auslegung einfließen zu lassen. In zahlreichen Rechtsordnungen, vor allem im globalen Süden, aber auch in den USA oder in Neuseeland, finden Eigenrechte der Natur verfassungsrechtlich, im Wege der Gesetzgebung oder des Richterrechts Anerkennung und Durchsetzung. Dieser weltweiten, zunehmenden Tendenz verschließt sich der europäische Rechtskreis nicht.“
[Die Hervorhebungen stammen vom Autor dieses Artikels und sollen dem Leser das im Gerichtsurteil aufgeführtes Verständnis der Natur als eigenständiges Rechtssubjekt verdeutlichen.]
Andreas Sternowski ist Verleger im Continentia Verlag, wo er Bücher über den Wandel zur Nachhaltigkeit und Verantwortung publiziert. Seine Vision ist eine Gesellschaft, die auf gerechtem und bereicherndem Miteinander und auf Harmonie mit der Natur beruht.
Weitere Artikel zum Thema Pflichten gegenüber der Natur:
Vor zwei Jahren hat das spanische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das der Salzwasserlagune Mar Menor die Rechtspersönlichkeit verliehen hat. (Link zum Gesetztext: https://www.boe.es/eli/es/l/2022/09/30/19) Nun hat das spanische Verfassungsgericht das Gesetz bestätigt.
Das ist ein Präzedenzfall innerhalb der EU. Hoffentlich wird der zukünftige Bundestag den Naturschutz ernst nehmen und sich diesem Trend anschließen. Nur wenn wichtige Naturareale ihre Rechte als Rechtssubjekte vor deutschen und europäischen Gerichten erkämpfen dürfen, haben sie eine Chance aufs Überleben oder Renaturierung.
Es gibt eine wunderbare Initiative in Bayern, die den Fluss Loisach zu einer Rechtsperson machen will. Sie wird unter anderem von Klaus Biegert und Hans Leo Bader vorangetrieben. Sollte das gelingen, stünde die Loisach stellvertretend für alle deutschen Flüsse und andere Ökosysteme, was eine Welle an Gerichtsverhandlungen auslösen und letztendlich in einer Grundgesetzänderung münden könnte. Einen Beitrag des Bayrischen Rundfunks dazu finden Sie hier. Diese und ähnliche Initiativen verdienen unsere aktive Unterstützung.