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Andreas Sternowski

Die Schweiz überholt Deutschland

Aktualisiert: 3. Dez.


Fünf Mitglieder des Schweizer Parlaments haben eine Initiative eingereicht, um das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt und die Rechte der Natur als ein eigenständiges Rechtssubjekt in der Bundesverfassung der Schweiz anzuerkennen.


Sollte die entsprechende Grundgesetzänderung verabschiedet werden, wäre das der höchstmögliche Schutz für die Natur.



Panorama der Alpen in der Schweiz - Natur braucht den Schutz des Grundgesetzes

Rechte der Natur in den europäischen Verfassungen


Der Text der schweizerischen parlamentarischen Initiative besagt:


„Der Schutz von Umwelt und Natur ist in der Bundesverfassung zu verankern. In einer entsprechenden Revision sind zwei Stossrichtungen zu verfolgen:

1. Das Recht des Menschen auf eine gesunde Umwelt ist als Grundrecht zu verankern.

2. Der Natur ist mindestens partiell der Status eines Rechtssubjekts zu geben.


Begründung:

Die intensive Nutzung der natürlichen Ressourcen setzt die Natur zunehmend unter Druck. Der Rückgang der Biodiversität und der Klimawandel sind Ausdruck des fehlenden Gleichgewichts zwischen Mensch und Natur. Als Teil der natürlichen Umwelt ist der Mensch direkt durch die Umweltkrise betroffen: Durch die Verknappung der Ressourcen, durch die zunehmenden Umweltbelastungen und die Folgen der Klimaerhitzung. Darum hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 21. Dezember 2020 die Resolution 75/220 "Harmony with Nature" verabschiedet.


In der Schweiz braucht es neue Verfassungsgrundlagen. Das Recht auf eine gesunde Umwelt soll zu einem einklagbaren Grundrecht aller Menschen werden. Und der Natur, verstanden als einheitliches Ökosystem, ist mindestens partiell der Status eines Rechtssubjekts zu geben. Bei der Detailausarbeitung ist mitunter zu klären, wer berechtigt ist, die gesetzliche Vertretung der Natur zu übernehmen.“


Auch Frankreich möchte die Rechte der Natur in das Grundgesetz aufnehmen. Der Artikel 1 der Verfassung soll um den folgenden Satz ergänzt werden: „Die Republik garantiert den Erhalt der Umwelt und der biologischen Vielfalt und kämpft gegen den Klimawandel.“


Die Rechte der Natur sollen anklagbar werden. Das ist der beste Weg, um mit dem Schutz der Natur schnell genug voranzukommen.

Ecuador, Bolivien, Uganda, Schweiz... Und Deutschland?


Das weltweit erste Land, in den die Rechte der Natur in das Grundgesetz aufgenommen wurden, ist Ecuador. Weil jetzt konkrete Fälle bis zum Obersten Gericht des Landes vorgedrungen sind, hat das Gericht klargestellt, dass es die grundsätzliche Pflicht des Staates ist, das zu respektieren und durchzusetzen, was in der Verfassung garantiert und festgelegt ist.


Die Regierung hat dabei eine gestalterische Pflicht zum Naturschutz. Sie muss dafür sorgen, dass die Rechte der Natur eingehalten werden. Die Entscheidungen des Staates müssen mit den Rechten der Natur in Einklang stehen. Das führte dazu, dass das Parlament sich gerade alle relevanten Gesetze anschaut, um zu prüfen, ob sie nicht gegen die Rechte der Natur verstoßen.


Das zeigt, welche Bedeutung es hat, wenn die Natur zum Rechtssubjekt wird. Wir sollen in Deutschland diesem Beispiel folgen!


Die Menschen sind ein Teil der Natur. Sie soll ähnliche Rechte wir wir besetzen.

Andreas Sternowski ist Verleger im Continentia Verlag, wo er Bücher über den Wandel zur Nachhaltigkeit und Verantwortung publiziert. Seine Vision ist eine Gesellschaft, die auf gerechtem und bereicherndem Miteinander und auf Harmonie mit der Natur beruht.


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Andreas
02. Okt. 2022

Hier ein anderer wichtiger Präzedenzfall, diesmal innerhalb der EU. Der Senat in Madrid vergab im September 2022 der Lagune Mar Menor an der spanischen Mittelmeerküste Rechtspersönlichkeit. Damit hat das Ökosystem im Mar Menor einklagbare Rechte.


Es ist das erste Ökosystem in Europa, das eine Rechtspersönlichkeit erhält. Dadurch kann jeder Bürger bei einer Rechtsverletzung die Justiz anrufen. Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Ökosystemen, und geht auf Bemühungen von Bürgerinitiativen zurück.


Die Lagune leidet stark unter Umweltbelastungen. Diesen Sommer kam es durch Überdüngung und Hitze erneut zum Massensterben der Meeresbewohner.


Hoffentlich folgen bald auch die deutschen Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen diesem Beispiel.

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Continentia
02. Okt. 2022

Der Menschenrechtsrat der Schweiz nahm am 11. Oktober 2021 die Initiative an: In einer Resolution erkennte der Rat das Recht auf eine gesunde Umwelt an.

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Andreas Sternowski
02. Dez. 2021

Ich habe oben darüber geschrieben, dass Ecuador das erste Land ist, das die Rechte der Natur in das Grundgesetz aufgenommen hat, und wie wichtig das ist. Und hier der Beweis:

Das ecuadorianische Verfassungsgericht hat gestern entschieden, dass der Bergbau im geschützten Wald Los Cedros verfassungswidrig ist und gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Natur verstößt.


Wir sollen dringend von der ecuadorianischen Demokratie etwas lernen.

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Continentia
01. Mai 2021

Am 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung teilweise verfassungswidrig ist. Ausschlaggebend für das Urteil ist die Frage der Generationengerechtigkeit, denn das Gesetz in der aktuellen Fassung enthält keine konkreten Ziele und Maßnahmen für die Zeit nach 2030.


Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde somit von höchster Stelle darauf hingewiesen, dass es ein Grundrecht auf Klimaschutz bzw. auf Schutz vor den Folgen der Klimakrise gibt.

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